Wir sind autorisiert für alle Marken die jährliche Begutachtung nach §57a bis 3,5t durchzuführen!
Die § 57a-Überprüfung, auch als „Pickerl“-Überprüfung bekannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeuginspektion, die in Österreich für alle Kraftfahrzeuge durchgeführt werden muss. Sie dient der regelmäßigen Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Die Überprüfung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen, wobei der genaue Termin sich nach dem Monat der ersten Kfz-Zulassung richtet.
Fahrzeuge werden auf verschiedene sicherheitsrelevante Aspekte überprüft, wie etwa Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Reifen, Abgasanlage und die Karosserie. Auch die Abgasemissionen werden getestet, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den Umweltvorschriften entspricht.
Die § 57a-Überprüfung kann bereits im Monat vor dem Fälligkeitstermin und bis zu vier Monate nach diesem durchgeführt werden, ohne dass sich der Termin für die nächste Begutachtung verschiebt. Dieser Zeitraum wird als „Toleranzfrist“ bezeichnet. Wird die Überprüfung nicht innerhalb der Frist durchgeführt, droht ein Bußgeld, und das Fahrzeug verliert seine Zulassung.
Die erfolgreich bestandene § 57a-Überprüfung wird durch eine Begutachtungsplakette am Nummernschild des Fahrzeugs bestätigt. Diese Plakette zeigt den Monat und das Jahr der nächsten fälligen Überprüfung an. Durch die regelmäßige § 57a-Überprüfung wird die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet, Unfälle aufgrund technischer Mängel werden reduziert, und die Umwelt wird durch die Kontrolle der Abgaswerte geschützt.